
Allgemein
Kosten
Anmeldeschluss
Zahlungsbedingungen
Werbemittel
Werbemittel dürfen nur innerhalb der zugeteilten Standflächen verteilt oder angebracht werden. Werbemittel wie Plakate, Werbebanner, Schilder o.ä. außerhalb der Standflächen bedürfen der Genehmigung durch den Veranstalter und sind vom Aussteller nach Ende der Veranstaltung rückstandsfrei zu entfernen.
Schäden, die vom Aussteller verursacht werden, werden auf seine Kosten behoben.
Genehmigungen
Höhere Gewalt
Gerichtsstand
Zeitplan
Auf- & Abbau
Rücktrittsrecht
Konkurrenzausschluss
Stromanschluss
Obhutspflicht & Haftung
Der Veranstalter übernimmt für Ausstellungsgegenstände und Standeinrichtungen keine Obhutspflicht und schließt jede Haftung für Schäden und abhanden gekommene Gegenstände aus. Das Messegelände wird außerhalb der Messezeiten bewacht. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung.
Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung.
Entsorgung
Für die Entsorgung von Müll und Verpackungsmaterial stellt der Veranstalter einen Müllcontainer zur Verfügung. Für diesen wird jedem Aussteller eine Pauschale von 50 EUR in Rechnung gestellt. Die Standfläche ist gereinigt zu hinterlassen. Eventuelle Nachreinigungskosten werden dem Aussteller vom Veranstalter pauschal mit 100 EUR weiterberechnet.